Was ist die EU-TAXONOMIE?
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das von der Europäischen Union entwickelt wurde, um zu bestimmen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Ziel der EU-Taxonomie ist es, Investoren, Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern ein einheitliches und transparentes Verständnis dafür zu geben, was als nachhaltige Investition gilt. Dadurch soll der Kapitalfluss in nachhaltige Projekte und Aktivitäten gefördert und die Umsetzung der EU-Klimaziele unterstützt werden. Die EU-Taxonomie ist ein zentraler Bestandteil der EU-Strategie zur Förderung nachhaltiger Finanzierungen und zur Erreichung der Klimaziele des Pariser Abkommens.
Die UMWELTZIELE der EU-Taxonomie
Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer müssen offenlegen, welchen Anteil ihrer Tätigkeiten und Investitionen sie als Taxonomie-konform einstufen. Dies umfasst quantitative und qualitative Berichte, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Dabei müssen Sie offenlegen, welche der folgenden 6 Umweltziele von Ihren Tätigkeiten betroffen sind.
Hauptkriterien der EU-TAXONOMIE
Die EU-Taxonomie legt klare Kriterien fest, um zu bestimmen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Diese Kriterien sind darauf ausgerichtet, sicherzustellen, dass eine Aktivität einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs definierten Umweltziele leistet, dabei den anderen Umweltzielen keinen erheblichen Schaden zufügt und bestimmte Mindestschutzmaßnahmen einhält. Die sechs Umweltziele und die entsprechenden Kriterien sind wie folgt:
Substanzieller Beitrag
Die Aktivität muss nachweislich einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele leisten. Dies wird durch spezifische technische Kriterien definiert, die für jede Aktivität festgelegt sind.
Do No Significant Harm (DNSH)
Die Aktivität darf keinem der anderen Umweltziele erheblichen Schaden zufügen. Dies erfordert eine umfassende Bewertung und Einhaltung der DNSH-Kriterien für jedes Umweltziel.
Mindestschutz
Die Aktivität muss grundlegende soziale und Governance-Standards einhalten. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Arbeitsrechten, Menschenrechten und ethischen Geschäftspraktiken.
Wer ist VERPFLICHTET?
Diese Unternehmen müssen in ihren nichtfinanziellen Berichten (Sustainability Reports) Angaben darüber machen, inwieweit ihre wirtschaftlichen Aktivitäten den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen. Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) wurde durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert, sodass mehr Unternehmen von der Reporting-Pflicht betroffen sind.
Große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern
– Unternehmen, die der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen
– Unternehmen, die an einem regulierten Markt innerhalb der EU notiert sind.
– Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte in Bezug auf Umsatz und Bilanzsumme überschreiten.
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern
– Unternehmen, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
– Mehr als 250 Mitarbeiter.
– Mehr als 50 Millionen Euro Umsatz.
– Mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme.
– Alle börsennotierten Unternehmen, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen
Kleinere Zulieferbetriebe der Industrie
– kleinere Unternehmen KMU sind indirekt als Zulieferer der Industrie betroffen
– Industrie muss auch bestimmte Daten (Product Carbon Footprint PCF) von den Lieferanten einfordern
– wer als Zulieferer der Industrie nicht offenlegen kann, wird zukünftig ausgelistet
Hauptsächlich sind große Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer zur EU-Taxonomie verpflichtet. Die Verpflichtung umfasst die Offenlegung darüber, wie nachhaltig ihre wirtschaftlichen Aktivitäten und Finanzprodukte sind, basierend auf den Kriterien der EU-Taxonomie. Dies dient dazu, Transparenz zu schaffen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu fördern.
Die Größten PROBLEME der EU-TAXONOMIE
Die Implementierung der EU-Taxonomie bringt für Unternehmen verschiedene Herausforderungen mit sich. Diese Schwierigkeiten betreffen sowohl die organisatorischen als auch die technischen und inhaltlichen Aspekte der Umsetzung. Hier sind einige der wesentlichen Herausforderungen:
LÖSUNG der EU-TAXONOMIE in SOLUTION4
Die Umsetzung der EU-Taxonomie ist eine komplexe Aufgabe, die von den Unternehmen umfassende Anpassungen und erhebliche Investitionen in Datenmanagement, Berichterstattung und interne Prozesse erfordert. Trotz der Herausforderungen bietet die Taxonomie auch Chancen, indem sie Unternehmen hilft, nachhaltiger zu werden und langfristig wettbewerbsfähiger zu bleiben.
Der Prozess der Taxonomie-Berichterstattung mit AEP Solution4 beginnt mit der Identifikation der Wirtschaftstätigkeiten Ihres Unternehmens mittels NACE-Codes, die bereits im System hinterlegt sind. AEP Solution4 nutzt interne KI-Algorithmen, um Produkte und Dienstleistungen automatisch einem passenden NACE-Code zuzuordnen. Die Zuordnung erfolgt automatisch beim Import der Daten aus dem Artikelstamm des ERPs. Danach werden die NACE-Codes Wirtschaftstätigkeiten und Umweltzielen zugeordnet. Diese Verknüpfungen sind in Solution4 bereits integriert und erleichtern die Bewertung der Taxonomiekonformität der Produkte und Dienstleistungen.
Solution4 analysiert Ihre Produkte und deren Umsätze, um den Anteil der taxonomiefähigen Umsätze zu ermitteln.
Im „Green Controlling“-Modul werden die Nachhaltigkeitsmanagement-Aufgaben visualisiert und bearbeitet. Der Taxonomiereport „Sales“ und der Taxonomiereport „Capex“ (für Investitionen) können direkt aus dem System generiert und exportiert werden.
Im Video erfahren Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das Taxonomie-Modul bietet. Dazu führen wir Sie durch alle Komponenten des Moduls und zeigen die Schritte zur Erstellung eines allen Vorgaben entsprechenden Taxonomie-Berichts.