Der Gesundheitssektor steht vor der Herausforderung, seiner ökologischen Verantwortung gerecht zu werden. Dazu gehören die Reduzierung von CO2-Emissionen, Ressourceneinsparungen und Abfallvermeidung. Gleichzeitig unterliegen Krankenhäuser zunehmend gesetzlichen ESG-Reporting-Regulierungen, die sie zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten verpflichten.
Ab 2025 sind große Unternehmen, einschließlich Krankenhäuser, durch die EU-Richtlinie zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Erstellung eines detaillierten Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Dieser Bericht umfasst Themen wie Umweltschutz, soziale Verantwortung und Unternehmensführung (ESG-Kriterien). Der Nachhaltigkeitsbericht ist prüfungspflichtig und Teil des Lageberichts im Jahresabschluss 2025.
Wer ist BETROFFEN?
Die CSRD und der ESRS sind eng miteinander verbunden und ergänzen sich gegenseitig im Rahmen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung:
Auch Krankenhäuser unterliegen den CSRD-Vorgaben, wenn sie zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
• Mehr als 250 Mitarbeiter
• Jahresumsatz von über 25 Mio. €
• Nettoumsatzerlöse von mehr als 50 Mio. €
Schätzungen zufolge gehen 86% der befragten Krankenhäuser davon aus, ab dem Geschäftsjahr 2024 oder 2025 gesetzlich zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung verpflichtet zu sein. Das bedeutet, dass bereits die Datenerfassung und die Datengrundlage ab 2025 korrekt erfolgen muss, um zukünftige Probleme zu vermeiden.
Die HERAUSFORDERUNGEN für Krankenhäuser
Die Nachhaltigkeitsberichtspflicht stößt bei vielen deutschen Krankenhäusern auf Skepsis. Hauptkritikpunkt ist der hohe bürokratische Aufwand. Der Arbeitsaufwand für den Nachhaltigkeitsbericht wird von den befragten Krankenhäusern auf ca. eine Vollzeitstelle geschätzt.
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