Neue ANFORDERUNGEN für viele Krankenhäuser
Krankenhäuser mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden müssen bis zum 18. Juli 2025 ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen und betreiben.
Krankenhäuser mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden müssen Umsetzungspläne für wirtschaftlich durchführbare Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen. Diese Pläne müssen von unabhängigen Experten geprüft und anschließend veröffentlicht werden.
Krankenhäuser mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden in den letzten drei Jahren sind verpflichtet, Informationen über ihre Abwärmepotenziale an die neu eingerichtete Abwärmeplattform zu melden. Die Frist dafür wurde bis zum 1. Januar 2025 verlängert.
Krankenhäuser müssen bis zum 15. Januar 2024 eine Gebäude-Energieberatung durchführen lassen und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen nachweisen. Bei Nichterfüllung droht eine Kürzung der Hilfsgelder um 20 Prozent.
Diese neuen Anforderungen stellen viele Krankenhäuser vor Herausforderungen, insbesondere aufgrund unklarer Vorgaben und möglicher Kapazitätsengpässe bei qualifizierten Energieberatern.
Wer ist BETROFFEN?
Auch Krankenhäuser sind vom Energieeffizienzgesetz (EnEfG) betroffen, da sie in der Regel einen hohen Energieverbrauch aufweisen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Energieverbrauch in verschiedenen Sektoren, einschließlich des Gesundheitswesens, zu reduzieren.
Für Krankenhäuser gelten folgende Größenkriterien:
- Krankenhäuser mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh:
- Müssen bis zum 18. Juli 2025 ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen und betreiben.
- Krankenhäuser mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh:
- Sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren Umsetzungspläne für wirtschaftlich durchführbare Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen.
- Müssen diese Pläne von unabhängigen Experten prüfen lassen und anschließend veröffentlichen.
- Krankenhäuser mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 2,5 GWh in den letzten drei Jahren:
- Müssen Informationen über ihre Abwärmepotenziale an die Abwärmeplattform der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) melden.
Diese Kriterien betreffen einen Großteil der Krankenhäuser in Deutschland, da sie aufgrund ihrer Größe und des kontinuierlichen Betriebs oft einen hohen Energieverbrauch aufweisen. Von etwa 1900 Krankenhäusern in Deutschland ist ein Großteil von den Vorgaben des EnEfG betroffen. Große Krankenhäuser verbrauchen oft so viel Energie wie kleinere Städte. Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Krankenhausbett in Deutschland liegt bei etwa 10.000 Kilowattstunden pro Jahr.
FRISTEN
• 18. Juli 2025: Frist zur Einführung eines EMS oder UMS für Krankenhäuser mit über 7,5 GWh Verbrauch.
• 15. Januar 2024: Frist zur Durchführung einer Gebäude-Energieberatung und Nachweis der Umsetzung empfohlener Maßnahmen.
• Drei Jahre nach Inkrafttreten: Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für Krankenhäuser mit mehr als 2,5 GWh Verbrauch.
HERAUSFORDERUNGEN für Krankenhäuser
Krankenhäuser stehen im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) vor mehreren Herausforderungen, die sowohl organisatorische als auch finanzielle Aspekte betreffen. Die wichtigsten Punkte sind:
Einhaltung von Standards
Krankenhäuser müssen sicherstellen, dass sie die folgenden Standards einhalten:
• DIN EN ISO 50001: Für Energiemanagementsysteme.
• EMAS: Für Umweltmanagementsysteme.
• DIN EN 16247: Für Energieaudits.
• DIN EN 17463 (VALERI): Für Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei Umsetzungsplänen.
Benötigte DATEN
1. Gesamtendenergieverbrauch
– Detaillierte Aufschlüsselung des jährlichen Energieverbrauchs nach Energieträgern in kWh/a für die letzten drei Jahre
– Besonders wichtig für die Ermittlung der Schwellenwerte von 7,5 GWh und 2,5 GWh (zukünftig voraussichtlich 2,77 GWh)
2. Energieeffizienzmaßnahmen
– Informationen zu geplanten und durchgeführten Energiesparmaßnahmen
– Wirtschaftlichkeitsberechnungen gemäß DIN EN 17463 (VALERI)
3. Abwärmepotenziale
– Daten über vorhandene Abwärmequellen und deren Potenziale
4. Umwelt- und Nachhaltigkeitsdaten
– CO₂-Emissionen und andere Umweltauswirkungen.
– Soziale und Governance-Indikatoren für umfassendes ESG-Reporting.
UNTERSTÜTZUNG durch SOLUTION4
AEP Solution4 bietet eine umfassende Softwarelösung, die Krankenhäuser über das EnEfG hinaus unterstützen kann. Wir ergänzen Energiemanagementsysteme, schaffen Transparenz bei Einsparpotenzialen und berechnen die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen. Durch die einzigartige Möglichkeit der Simulation verschiedener Szenarien ermöglichen wir die einfache Bewertung verschiedener Optionen.
ENERGIEEFFIZIENZ LEICHT GEMACHT
Durch diese umfassenden Funktionen kann AEP Solution4 Krankenhäuser dabei unterstützen, die komplexen Anforderungen des EnEfG effizient zu erfüllen und gleichzeitig ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern.
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